Wer führt psychotherapeutische Behandlungen durch?
Psychotherapeutische Behandlungen dürfen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung nur von psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten sowie von psychotherapeutisch tätigen Ärztinnen und Ärzten durchgeführt werden, wenn diese über eine Kassenzulassung verfügen.
![](files/cto_layout/img/slider/psychotherapie-wagner-wer-fuehrt-psychotherapeutische-behandlungen-durch.jpg)
Neben der psychotherapeutischen Behandlung von psychischen Erkrankungen kann zusätzlich eine medikamentöse Behandlung sinnvoll sein, die jedoch nur von Ärztinnen und Ärzten durchgeführt werden darf.
Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung (Stand 16.05.2018)
Übersicht